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Weitere Infos

Wertstoffhof Kirchdorf
Griesweg bei der Kläranlage
88457 Kirchdorf an der Iller

 

Öffnungszeiten:

Mittwoch 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr

 

Haben Sie noch Fragen?

Unter Kontakt können Sie uns eine Email schicken.

 

Weitere Adressen:

Abfallberatung
Landratsamt Biberach
Tel. 07351/52-6411
Tel. 07351/52-6413

Müllgebühren
Landratsamt Biberach
Tel. 07351/52-6354


Abfuhr von Sperrmüll und Haushaltsgeräten
Landratsamt Biberach

Tel. 07351/52-6483
Telefax 07351/52-6405

Internet: www.biberach.de
e-mail: awb@biberach.de

Landratsamt Biberach
Abfallwirtschaftsbetrieb
Rollinstraße 9
88400 Biberach

 

Abfallentsorgung

Die Müllabfuhr wird durch den Landkreis Biberach, Abfallwirtschaftsamt organisiert. In Kirchdorf kommt 14-tägig die Müllabfuhr.

Die Müllabfuhr wird durch die

 

Firma

Knittel GmbH Städtereinigung

Adalbert-Stifter-Str. 28

89269 Vöhringen

www.knittel-entsorgung.de

Tel. 07306/9616-0

 

durchgeführt.

Regulärer Abfuhrtag - Freitag  

Müllabfuhrtermine 2012:

Freitag, 30.03.2012

 

Abfuhrtag Papiertonne 2012:

Dienstag, 10.04.2012

 

Problemstoff-Sammeltermine

Kirchdorf, bei der Raiffeisenbank Freitag, 30.03.2012, 14.45 Uhr - 15.30 Uhr

Kirchdorf, bei der Raiffeisenbank Freitag, 12.10.2012, 14.45 Uhr - 15.30 Uhr

 

 

Wertstoffhof:
Mittwoch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

Es kann wieder Grüngut auf dem Grüngutplatz beim Wertstoffhof angeliefert werden.


Die Müllannahmestelle des Landkreises Biberach hat in Laupheim, Vorholzstraße 41 eine neue Annahmestelle.

Öffnungszeiten:

Montag

13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Dienstag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr  13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Mittwoch

8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Donnerstag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Freitag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

Samstag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr


Weitere Informationen:
Die Abfallgebühren setzen sich aus Grundgebühr und Leerungsgebühr zusammen.

Mit der Grundgebühr bezahlen Sie pauschal die verschiedenen Entsorgungsleistungen, die sie während des ganzen Jahres ohne zusätzliche Zahlungen in Anspruch nehmen dürfen, wie z. B. zwei Sperrmüllabfuhren Abfuhr von zwei Haushaltsgeräten, Problemstoffsammlungen und Benutzung der Wertstoffhöfe.

Die Höhe der Grundgebühr richtet sich bei Privathaushalten nach der Zahl der Personen, die mit Hauptwohnsitz in einem Haushalt leben.

Sie beträgt seit 01.01.2006 unverändert pro Jahr für Haushalte mit

1

Person

38,40 €

2

Personen

64,20 €

3

Personen

81,00 €

4

Personen

87,60 €

5

Personen

93,60 €

6

Personen

97,20 €

7

Personen

98,40 €

8 u.mehr

Personen

103,20 €



Mit der Leerungsgebühr bezahlen Sie die Abholung, Entsorgung und Deponierung der angefallenen Abfälle in dem vom Landkreis kostenlos zur Verfügung gestellten Gefäßen.

Sie beträgt für ein/en

60-l-Gefäß

1,60 €

120-l-Gefäß

3,20 €

240-l-Gefäß

6,00 €

1,1 m³-Container

25,40 €



Sperrmüll:
Sperrmüll wird nicht zu festen Terminen, sondern laufend während des ganzen Jahres auf Abruf abgeholt. Sie können also die Sperrmüllabfuhr dann anfordern, wenn der Sperrmüll tatsächlich bei Ihnen anfällt. Die Anforderungskarten sind dem Müllabfuhrbescheid beigefügt. Bei der polizeilichen Anmeldung in Ihrer Gemeinde erhalten Sie zwei Anforderungskarten für eine kostenlose Sperrmüllabfuhr.

Haushaltsgeräte:
Ihre Unterlagen enthalten auch Abrufkarten für die kostenlose Entsorgung von zwei Haushaltsgeräten (z. B. Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernsehgeräte etc.) Pro Karte kann nur ein Gerät entsorgt werden.



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