Weitere Infos
Wertstoffhof Kirchdorf
Griesweg bei der Kläranlage
88457 Kirchdorf an der Iller
Öffnungszeiten:
Mittwoch 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Haben Sie noch Fragen?
Unter Kontakt können Sie uns eine Email schicken.
Weitere Adressen:
Abfallberatung
Landratsamt Biberach
Tel. 07351/52-6411
Tel. 07351/52-6413
Müllgebühren
Landratsamt Biberach
Tel. 07351/52-6354
Abfuhr von Sperrmüll und Haushaltsgeräten
Landratsamt Biberach
Tel. 07351/52-6483
Telefax 07351/52-6405
Internet: www.biberach.de
e-mail: awb@biberach.de
Landratsamt Biberach
Abfallwirtschaftsbetrieb
Rollinstraße 9
88400 Biberach
Abfallentsorgung
Die Müllabfuhr wird durch den Landkreis Biberach, Abfallwirtschaftsamt organisiert. In Kirchdorf kommt 14-tägig die Müllabfuhr.
Die Müllabfuhr wird durch die
Firma
Knittel GmbH Städtereinigung
Adalbert-Stifter-Str. 28
89269 Vöhringen
Tel. 07306/9616-0
durchgeführt.
Regulärer Abfuhrtag - Freitag
Müllabfuhrtermine 2012:
Freitag, 30.03.2012
Abfuhrtag Papiertonne 2012:
Dienstag, 10.04.2012
Problemstoff-Sammeltermine
Kirchdorf, bei der Raiffeisenbank Freitag, 30.03.2012, 14.45 Uhr - 15.30 Uhr
Kirchdorf, bei der Raiffeisenbank Freitag, 12.10.2012, 14.45 Uhr - 15.30 Uhr
Wertstoffhof:
Mittwoch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Es kann wieder Grüngut auf dem Grüngutplatz beim Wertstoffhof angeliefert werden.
Die Müllannahmestelle des Landkreises Biberach hat in Laupheim, Vorholzstraße 41 eine neue Annahmestelle.
Öffnungszeiten:
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Montag |
13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
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Dienstag |
8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
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Mittwoch |
8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
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Donnerstag |
8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
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Freitag |
8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
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Samstag |
8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Weitere Informationen:
Die Abfallgebühren setzen sich aus Grundgebühr und Leerungsgebühr zusammen.
Mit der Grundgebühr bezahlen Sie pauschal die verschiedenen Entsorgungsleistungen, die sie während des ganzen Jahres ohne zusätzliche Zahlungen in Anspruch nehmen dürfen, wie z. B. zwei Sperrmüllabfuhren Abfuhr von zwei Haushaltsgeräten, Problemstoffsammlungen und Benutzung der Wertstoffhöfe.
Die Höhe der Grundgebühr richtet sich bei Privathaushalten nach der Zahl der Personen, die mit Hauptwohnsitz in einem Haushalt leben.
Sie beträgt seit 01.01.2006 unverändert pro Jahr für Haushalte mit
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1 |
Person |
38,40 € |
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2 |
Personen |
64,20 € |
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3 |
Personen |
81,00 € |
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4 |
Personen |
87,60 € |
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5 |
Personen |
93,60 € |
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6 |
Personen |
97,20 € |
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7 |
Personen |
98,40 € |
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8 u.mehr |
Personen |
103,20 € |
Mit der Leerungsgebühr bezahlen Sie die Abholung, Entsorgung und Deponierung der angefallenen Abfälle in dem vom Landkreis kostenlos zur Verfügung gestellten Gefäßen.
Sie beträgt für ein/en
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60-l-Gefäß |
1,60 € |
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120-l-Gefäß |
3,20 € |
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240-l-Gefäß |
6,00 € |
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1,1 m³-Container |
25,40 € |
Sperrmüll:
Sperrmüll wird nicht zu festen Terminen, sondern laufend während des ganzen Jahres auf Abruf abgeholt. Sie können also die Sperrmüllabfuhr dann anfordern, wenn der Sperrmüll tatsächlich bei Ihnen anfällt. Die Anforderungskarten sind dem Müllabfuhrbescheid beigefügt. Bei der polizeilichen Anmeldung in Ihrer Gemeinde erhalten Sie zwei Anforderungskarten für eine kostenlose Sperrmüllabfuhr.
Haushaltsgeräte:
Ihre Unterlagen enthalten auch Abrufkarten für die kostenlose Entsorgung von zwei Haushaltsgeräten (z. B. Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernsehgeräte etc.) Pro Karte kann nur ein Gerät entsorgt werden.
